Faktensammlung: Herausgabe und Aufbewahrung von Krankengeschichten und Röntgenbildern
Auf Wunsch des Patienten muss die Ärztin Röntgenbilder, die der Patient mitgebracht oder die Ärztin angefertigt hat, nach Abschluss der Behandlung an den Patienten aushändigen. Die Krankengeschichte muss der Arzt der Patientin nach der Behandlung nicht übergeben. Das Original bleibt bei der Ärztin oder beim Arzt und dient in einem Haftpflichtprozess dazu, den Sachverhalt darlegen zu können. Die Krankengeschichte muss während der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit aufbewahrt werden – aktuell für mindestens zwanzig Jahre nach Abschluss der letzten Behandlung. Auf Verlangen des Patienten hat die Ärztin diesem Kopien auszuhändigen und diese nötigenfalls zu erläutern. Auf der Website des Amtes für Gesundheit Thurgau finden Sie das Merkblatt «Führung und Aufbewahrung von Patientenakten» mit allen wesentlichen Informationen zum Thema: Website Amt für Gesundheit

Vorsicht: Berufshaftpflichtversicherung nach Praxisaufgabe?
Aufgrund der zwanzigjährigen Verjährungsfrist für Haftpflichtansprüche ist bei der Aufgabe der Praxis unbedingt sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz diese zwanzig Jahre nach der Pensionierung auch tatsächlich abdeckt. Da verschiedene Versicherungsarten bestehen, sollte dieser Punkt frühzeitig vor Praxisaufgabe geprüft werden.
Faktensammlung zur ärztlichen Schweigepflicht
Wie weit geht die Schweigepflicht für Gesundheitsfachpersonen? Auch zu diesem Thema stellen wir Ihnen unter folgendem Link eine Faktensammlung mit detaillierten Informationen zur Verfügung. Auf der gleichen Seite finden Sie das für den Kanton Thurgau verwendbare Formular zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Behörden oder den Patienten.
Rechtsberatung für Ärztinnen und Ärzte
Als Rechtskonsulentin der Ärztegesellschaft Thurgau (ÄTG) ist Rechtsanwältin Nina Lang Fluri für die Rechtsberatung der ÄTG sowie für Rechtsauskünfte gegenüber Mitgliedern der Ärztegesellschaft Thurgau verantwortlich. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, vertreten wir keine Patientinnen und Patienten.