Öffentliche Beurkundung im Thurgau
Rechtsanwältin Nina Lang Fluri bietet die öffentliche Beurkundung folgender Verträge und Geschäfte an:
- Ehevertrag
- öffentlich letztwillige Verfügung (für Personen, die das Testament nicht selbst schreiben können)
- Erbvertrag
- Kombination Ehe-/Erbvertrag
- Vorsorgeauftrag
Die Tarife finden Sie unter Kosten. Für die vorgängige Rechtsberatung gelten unsere Honorarsätze.

Beurkundung durch die Anwältin
Seit dem 1. Januar 2013 sind die im Anwaltsregister des Kantons Thurgau eingetragenen Anwälte berechtigt, Beurkundungen und Beglaubigungen vorzunehmen. Als öffentliche Urkundspersonen sind die Anwältinnen der Advokatur im Zehntenhaus berechtigt, die Beurkundung von Eheverträgen, Erbverträgen, Testamenten und Vorsorgeaufträgen vorzunehmen.
Vor der öffentlichen Beurkundung beraten wir Sie gerne, wie sie mit einer öffentlichen Urkunde innerhalb des rechtlich Zulässigen Ihre Ziele erreichen können. Wir entwickeln dabei mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf. Wir entwerfen für Sie die zu beurkundenden Rechtstexte. Dabei achten wir auf einfache und eindeutige Formulierungen, damit es später keine Unklarheiten oder Missverständnisse gibt.
Wozu eine Beurkundung?
Einige Verträge sind nur gültig, wenn sie öffentlich beurkundet werden. Dies gilt z.B. für den Ehevertrag und den Erbvertrag. Die Urkundsperson versichert sich dabei, dass der Inhalt der Urkunde mit dem erklärten Willen der Vertragsparteien übereinstimmt. Damit später keine Diskussionen aufkommen, ob die verfügende Person urteilsfähig war, empfiehlt sich auch die öffentliche Beurkundung von Testamenten. Denn dabei wird stets die Urteilsfähigkeit der handelnden Person abgeklärt.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme
Rufen Sie uns an (Tel. +41 52 723 05 00), schreiben Sie eine E-Mail an office@imzehntenhaus.ch oder nutzen Sie unser Formular für Ihre Anfrage.