Rechtsberatung im Thurgau: Testament / Erbvertrag

Wer erbt wieviel? Wie sichere ich meinen Ehepartner oder Lebenspartner nach meinem Tod ab? Ohne Testament und Erbvertrag tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Wie diese geregelt ist, können Sie unserer Checkliste entnehmen. Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen, können Sie das Erbe mittels Testament, Erbvertrag oder kombiniertem Ehe-/Erbvertrag anders verteilen.

Da der Beweis der Echtheit eines Dokumentes nach dem Tod vom Verstorbenen nicht mehr erbracht werden kann, gelten im Erbrecht strenge Formvorschriften. Gerne zeigen wir Ihnen, wie Sie mittels Testament oder Erbvertrag die Vermögensverteilung nach Ihrem Ableben beeinflussen können.

DOKUMENTE ERBVERTRAG UND TESTAMENT – CHECKLISTE
Infos zu Erbe und Pflichtteil
Anwalt Erbrecht Thurgau: Testament, Erbvertrag

Erbteilung

Ein Erblasser hinterlässt ein Vermögen und mehrere Erben. Vielleicht hat ein Erbe vom Erblasser schon zu Lebzeiten Vermögenswerte erhalten. Vielleicht hat ein Erbe den Erblasser gepflegt. Ist das bei der Erbteilung zu berücksichtigen? Wie berechnet sich der zu teilende Nachlass? Vielleicht gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag, vielleicht auch mehrere. Was ist gültig, was nicht? Wie sind diese letztwilligen Verfügungen zu verstehen? Welcher Erbe ist mit einem Pflichtteil geschützt? Ist dieser verletzt? Solche Situationen werden schnell anspruchsvoll und es laufen Fristen. Wer sie verpasst, hat das Nachsehen. Eine anwaltliche Begleitung schafft Klarheit und sorgt dafür, dass keine Rechte verloren gehen. Sie kann aussergerichtlich auf eine gütliche und korrekte Teilung einer Erbschaft hinwirken. Wo sich die Erben nicht einigen können, wirkt sie darauf hin, dass der Nachlass bei der gerichtlichen Erbteilung korrekt festgestellt und geteilt wird.

Als Willensvollstrecker setzen wir den letzten Willen der verstorbenen Person um, indem wir seinen Nachlass verwalten, seinen Erben einen Teilungsvorschlag unterbreiten und diesen umsetzen.

Frühzeitig ans Erbe denken!

Erbrechtliche Vorschriften sind kompliziert, erbrechtliche Auseinandersetzungen oft langwierig und emotional. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter informieren, ehe grössere Streitigkeiten aufkommen! Durch frühzeitige Regelung offener Fragen, z.B. im Zusammenhang mit der Vermögensaufteilung, vermeiden Sie Konflikte.

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Bereiche des Erbrechts

Wir beraten Sie, wir erarbeiten Rechtstexte für Sie und wir vertreten Sie unter anderem in folgenden Bereichen des Erbrechts:

  • Allgemeine Beratung: Welche Ziele sind zu erreichen? Ist die angedachte Lösung wirklich sinnvoll? Gibt es allenfalls andere Formen der Absicherung? Mit welchen Steuerfolgen ist zu rechnen? Welche Formvorschriften sind zu beachten?
  • Erbfolgeregelung (Testament, Erbvorbezug, Schenkung, Erbvertrag)
  • Aussergerichtliche Erbteilungen
  • Willensvollstreckungen und Erbenvertretungen

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag: Infos für Patientinnen und Patienten

Worin unterscheiden sich Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung? Welche Informationen enthalten die Dokumente, wer kann einen Vorsorgauftrag oder eine Patientenverfügung verfassen und welche Formvorschriften sind dabei zu beachten? In unserem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen rund ums Thema Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung in übersichtlicher Weise zusammengestellt.

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