Was kostet eine Beurkundung im Thurgau?
Alle Rechtsanwälte in der Advokatur im Zehntenhaus sind berechtigt, als öffentliche Urkundspersonen Beurkundungen vorzunehmen.
In der Advokatur im Zehntenhaus können öffentliche letztwillige Verfügungen, Erbverträge, Eheverträge sowie Vorsorgeaufträge öffentlich beurkundet werden. Die Beurkundung eines Ehevertrages kostet CHF 300.00 zzgl. MWSt., die Beurkundung der übrigen Urkunden CHF 400.00 zzgl. MWSt. (weil bei der Beurkundung zwei Zeugen anwesend sein müssen).
Die Beratung, welche ehe- und erbrechtlichen Möglichkeiten bestehen und welcher Vertrag sich für den konkreten Fall am besten eignet sowie die Formulierung des konkreten Vertrages wird nach Aufwand und gemäss Anwaltshonorar separat verrechnet. Werden durch den Vertrag Liegenschaften auf eine andere Person überschrieben, kommen zudem die Kosten des Grundbuchamtes zu den Beurkundungskosten hinzu. Da diese je nach Geschäft variieren, wird vor Abschluss des Vertrages beim Grundbuchamt abgeklärt, wie hoch diese Kosten konkret sein werden oder ob eine Beurkundung beim Notariat und Grundbuchamt sinnvoll wäre.

Kosten für Ehevertrag und Ehe-/Erbvertrag
Bei einem Ehevertrag ist bei durchschnittlichem Aufwand mit Gesamtkosten von CHF 2’500.00 zu rechnen (inkl. MWSt., Barauslagen und Beurkundung), bei einem Ehe-/Erbvertrag oder Erbvertrag mit durchschnittlichem Aufwand fallen in der Regel Gesamtkosten von CHF 2’500.00 bis CHF 5’000.00 an (inkl. MWSt., Barauslagen, Zeugenentschädigung und Beurkundung). Sind die Verhältnisse komplex und wird eine massgeschneiderte Lösung notwendig, fällt der Aufwand deutlich höher aus.